AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen an Unternehmer gemäß §14 BGB.
Unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsbeziehungen, erfolgen ausnahmslos aufgrund nachfolgender Bedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Ergänzend gelten – sofern sie diesen Bedingungen nicht widersprechen – die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere die „Tegernseer Gebräuche“ in der jeweils gültigen Fassung mit allen Anlagen und ihrem Antrag. Ihr Wortlaut wird als bekannt unterstellt. Andernfalls wird dem Käufer der Text auf Anforderung zugesandt.
Unsere Angebote sind freibleibend bis zu unserer Verkaufsbestätigung oder Leistungserbringung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für Abmessungen gelten die üblichen Toleranzen. Wir behalten uns für unsere Kostenvoranschläge und sämtliche Unterlagen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Rechte aus dem Vertrag sind für den Käufer nicht übertragbar. Abtretungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt.
§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise netto ab Werk ohne Skonto und Nachlässe, zuzüglich Mehrwertsteuer und eventueller Frachtkosten. Verpackungen und angeforderte Musterware werden gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig oder nach 14 Tagen mit 2% Skonto vom Warenwert. Dies gilt auch für Teillieferungen, soweit sie gesondert berechnet werden.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Kosten und Spesen.
Eine Aufrechnung des Käufers ist nur mit rechtskräftig titulierten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer bei berechtigten Mängelrügen nur insoweit geltend machen, als diese in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe aller zahlungshalber hereingenommenen Schecks und Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Im Übrigen gelten bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Lieferung, Versand, Gefahrübergang
Die angegebenen Lieferfristen sind Zirka-Werte und beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung sämtlicher vom Käufer eventuell zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen, Musterteile etc.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Naturereignisse, behördliche oder gesetzliche Anordnungen, Störungen der Verkehrswege) – auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende einer derartigen Behinderung teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit.
Wir haften hinsichtlich eventueller Liefer- und Leistungsstörungen nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht für das unserer Vorlieferanten. Auf Verlangen des Käufers treten wir ihm eventuell uns zustehende Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten ab.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung, die über die oben genannten Grenzen hinausgehen, sind auch nach Ablauf einer uns vom Käufer gesetzten angemessenen Frist ausgeschlossen, es sei denn, wir haften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Soweit wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten haben, kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an einen Frachtführer oder Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen sowie für Teillieferungen.
§ 4 Beschaffenheit, Mängelrügen, Haftungsbegrenzung, Schadensersatz
Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften und Unterschiede sind zu beachten. Für die Beschaffenheit der Kaufsache gilt nur unsere Produktbeschreibung. Öffentliche Anpreisungen oder Werbungen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen schriftlich zu rügen. Erfolgt die Abnahme durch den Käufer oder seinen Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel oder solche, die sich bei oder nach Gebrauch der Kaufsache ergeben, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Entdeckung, zu rügen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Käufer. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleiben §§ 377, 378 HGB unberührt. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Kaufsache oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Lässt die uns gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne nachzubessern oder Ersatz zu liefern, oder schlägt beides fehl oder wird unmöglich oder von uns abgelehnt, so steht dem Käufer nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Bei geringfügigen Mängeln hat der Käufer kein Rücktrittsrecht. Wählt er den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgt, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden aus dem Nichtvorhandensein der Eigenschaften abzusichern.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Das gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 (1), 479 (1), 634a BGB zwingend längere Fristen vorschreibt.
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Regelung unter Ziffer 3 gilt nicht bei zwingender Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Auch ist damit keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers verbunden. Ist die Lieferung unmöglich oder von uns zu vertreten, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf höchstens 10% des Wertes des jeweiligen Teils der Lieferung, der nicht erfolgt ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständiger Zahlung und aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehenden fälligen Forderungen unser Eigentum. Ohne unsere Zustimmung darf der Käufer die Ware nicht verpfänden, sicherungsübereignen oder verkaufen.
Bei Zugriff Dritter, insbesondere bei Pfändungen oder Ausübung eines Unternehmerpfandrechts, hat uns dies der Käufer sofort schriftlich mitzuteilen und gegenüber dem Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, durch einseitige Erklärung das Besitzrecht des Käufers zu beenden und Rückgabe der Vorbehaltsware zu fordern. Der Kunde erteilt bereits heute seine Einwilligung, dass wir bzw. unsere Beauftragten jederzeit Grundstück und Räume des Käufers betreten können, in denen unsere Ware vermutet wird, um diese abzuholen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns erfordert keinen Rücktritt.
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20%, sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet. Mit der Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum der Vorbehaltsware auf den Käufer über.
§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist zuständigkeitshalber entweder das Amtsgericht Cham – Zweigstelle Furth i.W. – oder das Landgericht Regensburg. Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung unbekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu verklagen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch deren Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll das als vereinbart gelten, was unter Berücksichtigung der übrigen Geschäftsbedingungen dem wirtschaftlichen Interesse und dem mutmaßlichen Willen der vertragschließenden Parteien am ehesten entsprochen hätte. Die Parteien verpflichten sich, an der Fertigstellung dieser Ersatzbestimmung ernsthaft mitzuwirken.


